Bildung

Bildungsauftrag der KiTas
KiTas haben eine eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Grundlage hierfür sind das Kinderbildungsgesetz sowie die Bildungsgrundsätze NRW. Im Sinne einer „Bildung von Anfang an!“ fördern KiTas Kinder in ihrer Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Der Ausgangspunkt ist das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes sowie seine individuellen Fähigkeiten und Ressourcen, seine Interessen und Bedürfnisse und die Lebenswelt aus der die Kinder kommen. Kinder sollen partizipatorisch in wichtige Entscheidungsprozesse eingebunden werden und gleichberechtigten Zugang zum gesellschaftlichen Zusammenleben erfahren. Teilhabe und inklusive Werte verstehen wir dabei als Ausgangspunkt sowie als Ziel. Leitend ist ein gemeinsam gelebtes Bildungsverständnis, in dem das Kind als Akteur seiner eigenen Bildungs- und Entwicklungsprozesse wahrgenommen wird. Die Familie ist dabei primärer Ort früher Bildungserfahrungen. Die KiTas haben den Anspruch diese frühen Bildungs- und Entwicklungsprozesse aufzugreifen und zu ergänzen, sodass eine wechselseitige Zusammenarbeit zwischen den Familien und der KiTa entsteht. Die regelmäßige Beobachtung des Kindes ist laut Kinderbildungsgesetz die gesetzliche Grundlage zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags. Die Beobachtung ist ein zielorientierter und strukturierter Wahrnehmungsprozess, bei dem die Bildungs- und Entwicklungsprozesse des Kindes gezielt und reflektiert betrachtet werden, um festzustellen, womit es sich beschäftigt und in welchem Selbstbildungsprozess es sich aktuell befindet. Die Stärken und Interessen der Kinder stehen dabei im Vordergrund. Die Beobachtungen und deren Auswertung werden in der Bildungsdokumentation, im Portfolio und in BaSiK als Entwicklungsdokumentation verschriftlicht. Weitere Informationen zu BaSiK werden in Kapitel 2.9 gegeben. Eine Beobachtung wird prozesshaft in regelmäßig Situationen durchgeführt. Sie ist die Grundlage dafür, das pädagogische Handeln entsprechend der Interessen und Themen der Kinder zu gestalten. Die Bildungsprozesse der Kinder sollen laut den Bildungsgrundsätzen NRW dabei mit Inhalten aus zehn verschiedenen Bereichen erweitert werden. Die Seite 24 von 73 sogenannten zehn Bildungsbereiche sind dabei ganzheitlich zu betrachten und finden sich im gesamten pädagogischen Alltag wieder. Die Themen der Kinder werden durch die pädagogischen Mitarbeitenden mit Wissen aus diesen zehn vertieft. Wir vermitteln den Kindern unter anderem daher Wissen aus den folgenden 10 Bereichen:
• Bewegung
• Körper, Gesundheit und Ernährung
• Sprache und Kommunikation
•Soziale und (inter-)kulturelle Bildung
• Musisch-ästhetische Bildung
•Religion und Ethik
•Mathematische Bildung
• Naturwissenschaftlich-technische Bildung
• Ökologische Bildung
• Medien